Schulministerin Dorothee Feller hat verpflichtende Einführung von Reanimationsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 unterzeichnet
Nordrhein-Westfalen führt ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtenden Reanimationsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ein. Ziel ist es, junge Menschen mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut zu machen, damit sie in Notfällen schnell und richtig handeln können.
Jede Schülerin und jeder Schüler soll in den Klassen 7, 8 oder 97, 8 oder 9 eine 90-minütige Schulung zur Laienreanimation erhalten. Zur Umsetzung werden alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I mit Reanimationspuppen ausgestattet und Lehrkräfte entsprechend geschult. Eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln wird bereits zum 1. August 2025 eingerichtet.
Die Initiative wird von zahlreichen Partnern aus Medizin, Rettungswesen, Stiftungen und Hilfsorganisationen unterstützt. Diese stellen Schulungsmaterialien, Fortbildungen, personelle Unterstützung und finanzielle Mittel bereit.
Einer der vielen besonderen Bausteine zur Erreichung des Ziels stammt von Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Niels Rahe-Meyer, welcher als einer der Initiatoren des Projekts, gemeinsam mit der Universität Bielefeld und vielen weiteren Projektpartnern, die Plattform staying-alive.de entwickelt hat. Dadurch wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in der Laienreanimation auszubilden. Die geschulten Personen fungieren anschließend als Multiplikatoren an ihren Schulen und tragen dazu bei, das Wissen nachhaltig zu verbreiten. Dieses Engagement ermöglicht einen frühen Erwerb lebensrettender Kompetenzen, baut Hemmschwellen gegenüber Wiederbelebungsmaßnahmen ab und stärkt langfristig sowohl die Sensibilisierung, als auch die Notfallversorgung in der Gesellschaft.
Ministerpräsident Hendrik Wüst betont: „Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in den eigenen vier Wänden: Jeder kann zum Lebensretter werden. Wie es richtig geht, muss man lernen – und zwar schon in der Schule. Mit dem verpflichtenden Wiederbelebungsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 vermitteln wir Schülerinnen und Schülern das notwendige Wissen, um im medizinischen Notfall richtig zu handeln und Leben zu retten. Solche Kompetenzen weiterzugeben, ist Teil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags.“
Schulministerin Dorothee Feller stellt die Bedeutung von Wiederbelebungskenntnissen als wichtige Lebenskompetenz heraus und bekräftigt diese Ansicht im Juli 2025 mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Die offizielle Veröffentlichung des Landes NRW gibt es hier zu lesen.